Sonntag, 31. Mai 2009

Kein fristloser Kündigungsgrund

...sind Schadstoffe wie z.B. ein giftiges Holzschutzmittel in Holzpaneelen , die in einer Mietwohnung angebracht sind.
So lautet ein Urteil des Amtsgerichtes Münster mit dem Aktenzeichen: 48 C 61/08.
Eine Belastung der in Boden und Wänden verbauten Materialien bedeute nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung. Hier hatten Mieter, die diverse Holzschutzmittel in ihrer Mietwohnung entdeckten, fristlos gekündigt. Der Vermieter dieser Wohnung hatte auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestanden. Die Mieter müssen nun evtl.mit einer Mietnachzahlung von 3 Monatsmieten plus Zinsen rechnen. (Quelle:KSTA)
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Steuerermäßigung für Leistungen-Wohnstift

Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich ab dem Jahr 2009 bis zu einer Höhe von 1.200€ (vorher 600€) steuerlich geltend machen. Dieses gilt auch für die Bewohner von Wohnstiften, die Dienste des Stiftbetreibers steuerlich geltend machen wollen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) machte in seinem Urteil-AZ:VI R 28/08 darauf aufmerksam, dass der Steuerpflichtige Rechnungen vorlegen kann, aus denen der Leistungserbringer, die Art der Leistung, Inhalt, Zeitpunkt und Kosten hervorgehen. Von der Steuer abzusetzen, sind nur die Personalkosten, nicht die Materialien. (Quelle:KSTA)
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Urteil-Müll entsorgen

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Laut einem Urteil (AZ: 3L 336/08) des Verwaltungsgerichtes Arnsberg ist ein Immobilien Eigentümer dafür zuständig, den Abfall seines Mieters zu entsorgen, so der Immobilienverband (IVD.)
Dies trifft auf stark vermüllte und verdreckte Wohnungen zu,die nicht vom Mieter gereinigt werden. Diese Regel wird damit begründet, dass eine verschmutzte Wohnung wegen Krankheitserregern eine Gefahrenquelle für die anderen Hausbewohner darstellt.
Bei hohen Temperaturen in den Sommermonaten bilden sich im Abfall schnell gesundheitsgefährdende Keime. Im vorliegenden Fall betraf es einen Mieter mit finanziellen Engpässen, der für die Abfallbeseitigung nicht selbst sorgen konnte.
(Quelle:KSTA)

Mittwoch, 27. Mai 2009

Gentest-Nachweis-Prostatakrebs

Das deutsche Krebsforschungsinstitut in Heidelberg (DKFZ) teilte mit, dass mithilfe eines neuen Gentestes auch in gesunden Gewebeproben von Krebspatienten Prostatakrebs nachgewiesen werden kann. Bestimmte Gene im Prostatagewebe von Krebspatienten werden anders abgelesen als bei gesunden Männern.
Besteht ein Verdacht auf einen Tumor entnimmt der Arzt in der Regel Gewebeproben aus der Prostata und läßt sie auf Krebszellen überprüfen. Zunächst sind Lage und Größe eines Tumors nicht bekannt, deswegen kann die dünne Biopsie-Nadel die wuchernden Krebszellen verfehlen und so tumorfreies Gewebe greifen.
DKFZ-Wissenschaftler in Zusammenarbeit mit Ärzten der Hamburger Uniklinik untersuchten von 114 Personen deren Prostata-Gewebeproben. Hierbei waren als Testpersonen jeweils gesunde und jeweils krebskranke Männer ausgesucht worden. Bei diesen Untersuchungen fanden die Ärzte fünf Gene, die deutliche Unterschiede zwischen den Gesunden und den Krebspatienten zeigten.
Die Aktivität dieser Gene zeigt an, ob sich in der Prostata ein Tumor gebildet hat. Dies ist unabhängig davon, ob die Gewebeprobe Tumorzellen enthält oder nicht.
Die Wissenschaftler sagen aber auch, dass dieser Test mit seinen Ergebnissen vorerst vorläufig ist und noch nicht im klinischen Alltag eingesetzt wird.
(Quelle:KSTA)

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Dienstag, 26. Mai 2009

Schutz vor Blitzeinschlag bei Gewitter

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Laut dem Zentralverband der Elektrotechnik-und Elektronikindustrie ist ein dreistufiges Blitzschutz-Konzept der beste Schutz vor einem Blitzeinschlag.
Das Kernstück dabei ist der Blitzstromableiter, der dort installiert wird, wo der Strom ins Gebäude eingespeist wird. In die elektrische Unterverteilung wird ein Überspannungsableiter installiert. Er reduziert die verbleibende Restspannung. Beide Schutzstufen sollten von einem Elektrofachmann eingebaut werden. Eine dritte Stufe
lässt sich zwischen Steckdose und Elektrogerät schalten. Die Kosten für einen Überspannungsschutz in einem Einfamilienhaus inklusive Einbau liegen bei ca. 800-1000 Euro. (Quelle KSTA)

Dienstag, 19. Mai 2009

Schwindel Ursache und Hilfe

Schwindelgefühl, Schwindelattacken, was tun ? Was sagt der Arzt?
Wer unter Schwindel leidet, weiß wie unangenehm die Beschwerden der Schwindelattacken sind und ist über jede Hilfe, die die Schwindel Symptome beseitigt, dankbar. Das Schwindelgefühl beeinträchtigt die Gesundheit und ist hinderlich im Beruf und für die Aufgaben des normalen Tagesablaufes.
Es gibt verschiedene Arten von Schwindel. Sie reichen von der Menierschen Krankheit (Morbus Meniére) über den gutartigen Dreh-und Lagerungsschwindel bis hin zum Altersschwindel. Auch Erkrankungen der Ohren, psychische Beschwerden wie Angst oder niedriger Blutdruck und Eisenmangel können Schwindelgefühle auslösen.
Bei den Symptomen des
des Altersschwindel helfen gezielte Gleichgewichtsübungen.

Beim gutartigen Lagerungsschwindel werden durch Ablagerungen kleiner Kristalle im Gleichgewichtsorgan des Innenohrs Schwindelgefühle verursacht. Durch aufeinander folgende Einnahme bestimmter Haltungen des Körpers und des Kopfes können Ablagerungen aus dem Bogengang des Gleichgewichtsorgans heraus bewegt werden.
Das Gewicht der kleinen Steinchen irritiert das Gleichgewichtsorgan, so dass das Lageempfinden und das Sehen nicht übereinstimmen und ein Schwindelgefühl entsteht.
Die Schwindelattacken werden durch eine schnelle Lagerungsänderung des Kopfes oder des gesamten Körpers ausgelöst. Das kann zum Beispiel beim Umdrehen während des Schlafes erfolgen oder wenn man sich bückt.
Diese Schwindelgefühle werden oft von Übelkeit und Schweißausbrüchen begleitet.
Dr. Curt Beil vom Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) rät den betroffenen Patienten, einige Übungen gegen den Schwindel zu erlernen. Der behandelnde Neuorologe und Arzt
kann diese Übungen anleiten, so dass der Patient nach einer Anlernphase in der Lage sein sollte, die Übungen bei Bedarf zu Hause alleine durchzuführen.
Wer unter dem Schwindel Morbus Miniere leidet, kommt wahrscheinlich nicht ohne Medikamente wie z.B. Betahistin aus.
Manchmal sind auch psyschiche Belastungen, ungewohnte Lebenssituationen mit Problemen, diffuse und reale Lebensängste die Ursache für einen plötzlich auftretenden Schwindel.
Zur Sicherheit sollten Sie die Ursache des Schwindels bei Ihrem Hausarzt oder Neurologen abklären lassen.

Freitag, 15. Mai 2009

Mehr Geld für Contergan-Opfer

Zusätzliche Rente für Contergan-Geschädigte
Contergan-Betroffene erhalten über einen Zeitraum von 25 Jahren eine Zusatzrente von
von bis zu 4000 Euro, gestaffelt nach der Schwere ihrer persönlichen Behinderung.
So lautet ein entsprechendes Gesetz, welches das Parlament im Bundestag mit großer Mehrheit am Donnerstag, dem 14.05.2009, verabschiedete.
Die bisherigen monatlichen Entschädigungs-Rentenzahlungen, die die Contergan-Opfer beziehen, bleiben davon unberührt und werden weiter ausgezahlt.
Die Entschädigungsrenten waren im Jahr 2008 bis zu einem Höchstsatz von 1090 verdoppelt worden.
Wer die bisherigen Antragsfristen versäumt hat, kann nun erneut Finanzhilfen beantragen.

Das Schlafmittel Contergan war in den Jahren 1957-1961 auf dem Markt und wurde vielen Schwangeren bei Schlafstörungen verschrieben.
Durch die Einnahme dieses Mittels mit dem Wirkstoff Thalidomid, wurden Ende der fünfziger und Anfang der sechziger Jahre weltweit an die 10.000 Kinder mit Fehlbildungen geboren. Über die Hälfte davon in Deutschland.
Im November 2007 strahlte die ARD den Zweiteiler Contergan-Nur eine einzige Tablette-
aus.
Dieser Film sorgte im Zusammenhang mit dem 50. Jahrestag der Markteinführung von Contergan für eine bundesweite Medienpräsenz. Im Dezember 2007 kam es zu Gesprächen zwischen dem Pharmaunternehmen Grünenthal und dem Bundesverband der Contergangeschädigten über weitere Entschädigungszahlungen für die Contergan-Opfer.
Durch die besondere körperliche Belastung und Einschränkung brauchen die Menschen zunehmend mehr Hilfen im Alltag.

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Dienstag, 12. Mai 2009

Verbraucherrechte gestärkt-im Kreditkartenstreit

Das Amtsgericht München hat die Kundenrechte bei Streitigkeiten wegen der Kredikartenabrechnung mit den Banken gestärkt. Laut einem am Montag veröffentlichten rechtskräftigem Urteil(Az.: 242C28708/08)muss die Bank im Zweifelsfall nachweisen, dass der Kunde die von ihm nicht bestätigten Kreditkartengeschäfte tatsächlich ausgeführt hat.
Eine Frau hatte geklagt, weil sie in ihrer Kreditabrechnung Abbuchungen feststellte, die sie selbst nicht getätigt hatte. Die Kreditkarte wurde gesperrt und die Bank erstattete die nicht bestätigten Beträge. Vorsichtshalber ließ die Frau ein Virenschutzprogramm auf ihrem PC installieren.
Im September 2007 bekam sie eine neue Kreditkarte, auch bei dieser Karte kam zu nicht erklärbaren Abbuchungen. Daraufhin wurde auch die zweite Karte gesperrt. Mit einer dritten Kreditkarte genau das gleiche Prozedere. Die Bank erstattete diesmal jedoch von 760 Euro unrechtmäßigen Abbuchungen nur noch 60 Euro.
Daraufhin klagte die Frau beim Amtsgericht.
Die Argumente der Bank waren, dass die Kundin die Abbuchungen doch selbst getätigt hätte oder Dritten leichtfertig Zugang zu ihrer Kreditkarte gegeben hatte.
Laut der Aussage des Gerichtes konnte die Bank nicht detailliert darlegen, wie sich die Datenübermittlung in den fraglichen Fällen abgespielt haben soll. Die Nummern der Karte kann bei ihren vielfachen Einsätzen auch fremden Leuten bekannt geworden sein. So kann der Datentransfer auch ohne Verschulden der Kundin passiert sein. Deswegen müsse die Bank den von der Klägerin nicht bestätigten Abbuchungsbetrag ersetzen.

Montag, 11. Mai 2009

Freibetrag für Studenten und Auszubildende

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Um noch Anspruch auf Kindergeld und andere Vergünstigungen zu haben, dürfen Studenten und Auszubildende im Jahr keinen Euro mehr als 7.680€ verdienen. Wird der Freibetrag auch nur um einen Euro überschritten, gehen Ansprüche wie Kindergeld, der Ortszuschlag bei Beamten und der Kinderzuschlag bei Riester Verträgen verloren.

Die Verdienstgrenze von 7.680€ darf also keinesfalls überschritten werden.

So lautet das Urteil des Karslruher Bundesverfassungsgerichtes (Az.:2BvR1874/08) zu einer Klage einer Mutter, deren Sohn die Einkommensgrenze nur ganz knapp überstiegen hatte. Diese strikte Regelung ist auch unter dem Namen "Fallbeilregelung bekannt".
Die Klage wurde ohne Aussicht auf Erfolg abgelehnt, weil die Frau nicht genügend darlegen konnte, dass sie sich durch die Regelung in ihren Grundrechten verletzt fühlt.
Der Geschäftsführer des BDL, Erich Nöll gibt Studenten und Auszubildenden den Rat, alle Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, damit das Einkommen unter der Einkommensgrenze bleibt.

So könnten Anschaffungen, die sowieso in der Zukunft anstehen, wie Fachbücher, vorgezogen werden. Unter Umständen kann so das Kindergeld in Höhe von mindestens 1.848€ für ein Jahr gerettet werden. (Quelle-KTSA)
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