Montag, 31. August 2009

Wie gut sind Einweggrills?

Einweggrills sind mittlerweile überall zu kaufen. Aber wie gut sind die kleinen Grillständer?
Der Einweggrill auch bekannt unter Namen wie Picknickgrill oder Wegwerfgrill ist praktisch, preiswert und besonders für das Grillen in Grünanlagen eine Alternative zum schweren Grillständer. Transportprobleme und das manchmal umständliche Aufbauen des Grills entfallen bei einem Einweggrill. Auch die Kosten für den bequemen Einweggrill halten sich in Grenzen, weiterlesen:
vor-und-nachteile-einweggrills-picknickgrills

Lesen Sie auch:
tips-und-regeln-richtiges-grillen
Lesen Sie auch:
grill-urteile-tips-balkon-garten-park

Donnerstag, 27. August 2009

Jetzt noch Abwrackprämie sichern

Die Abwrackprämie geht in die letzte Phase. Wer in den Genuss der Umweltprämie von 2.500 € kommen möchte, kann noch schnell einen Antrag stellen. Mittlerweile ist das Ende der Ausschüttung für die Abwrackprämie absehbar. Das Limit der bereitgestellten 5 Milliarden Euro ist bald erreicht. Der ADAC rechnet damit, dass potenzielle Antragsteller noch ca. 3 Wochen Zeit haben. Die Verschrottungsprämie war Anfang des Jahres vom Staat mit anfänglich einer Summe von 1,5 Milliarden ins Leben gerufen worden, um die Konjunktur der Automobilindustrie anzukurbeln. Im Frühjahr wurde die Summe für die Verschrottungsprämie auf 5 Milliarden Euro aufgestockt.
Jeder, der sein altes Auto zum Schrotthändler bringt und sich ein neues Auto (Neuwegen) kauft, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 €.
Außerdem soll die Umweltprämie für Neu-Autos einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem der neue Wagen umweltfreundlicher ausgestattet ist, als das verschrottete alte Auto.
Infos zur Abwrackprämie hier: www.gratisproben.net/umwelt-abwrackpraemie-verlaengert-online-bafa-formular.html.
Wem der ganze Papierkram zu viel ist, kann sich an seinen Autohändler wenden. Einige Autohäuser bieten Hilfe bei der Antragstellung an. Es gab hier und da Überlegungen, die Umweltprämie noch einmal zu verlängern, aber im Moment scheint eher nicht so zu sein.

Freitag, 21. August 2009

Einspruch gegen Steuerbescheid vom Finanzamt

Was muß man bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt beachten?
Wenn Sie mit Ihrem Einkommenssteuerbescheid nicht zufrieden sind, bzw. der Steuerbescheid nicht mit Ihren eingereichten Steuerunterlagen übereinstimmt, besteht die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

Auch wer seine Steuerangaben unvollständig gemacht hat oder bestimmte Angaben vergessen hat, kann einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids an das Finanzamt eingereicht werden. Dafür ist das Datum auf dem Steuerbescheid plus 3 Tage für die Postzustellung zuständig. Fällt die Einspruchsfrist auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag gilt für das Fristende der nächste Werktag. Versäumt man den Termin wegen Abwesenheit, kann man innerhalb von einem Monat nach seiner Rückkehr das Einspruchsschreiben einreichen. Der Grund für die Verspätung muß dem Finanzamt gegenüber begründet werden. Wer Reiseunterlagen zum Belegen hat, sollte diese mit der Begründung für die Verspätung einreichen.
Man sollte auch mit benennen, dass man in seiner Abwesenheit nicht mit einem Steuerbescheid gerechnet hat und deswegen niemanden mit der Kontrolle dessen beauftragt hatte.
Hierzu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt aus. In diesem Schreiben sollten die Steuernummer und das Datum des Steuerbescheids angegeben werden. Ausserdem sollte der Einspruch eine ausführliche Begründung enthalten. Mit einem faktisch belegten Einspruch steigen die Chancen auf eine positive Bearbeitung des Antrages.
Wer es zeitlich nicht die Begründung zu formulieren, kann, um die Einspruchsfrist einzuhalten, auch erst den Einspruch senden und die Begründung hinterher schicken.
Der Einspruch ist kostenlos.
Hier finden Sie weitere Infos und Downloads für die Vorlagen zum Einspruch gegen den Steuerbescheid:
infos-fuer-einspruch-gegen-finanzamt-steuerbescheid.html

Dienstag, 11. August 2009

Kostenlose Schultüte

Bei Rewe gibt es einen Gutschein-Coupon, mit dem man am Aktionstag eine gefüllte Schultüte gratis und kostenlos bekommt.

Der Gutschein ist zu finden in den REWE Supermärkten oder in den Prospekten, die in die Briefkästen verteilt werden.
Die Schultüte gibt es in den REWE-Märkten an dem Samstag der Einschulungswoche in dem jeweiligen Bundesland.
Für weitere Informationen einfach im REWE-Markt nachfragen.

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net

Freitag, 7. August 2009

Verfassungsbeschwerde bzgl. Rentenbesteuerung abgelehnt

Der Bundesfinanzhof hat die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen AZ: 2 BvR 201/09 eines Rentners aus formalen Gründen abgelehnt. Die Beschwerde des Rentners wäre nicht genügend begründet.
Das bedeutet, dass die geplante Besteuerung der Renten so bleibt, wie sie ist.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:
Renten+Steuern

Dienstag, 4. August 2009

BGH-Urteil zu Gewerbe in Wohnung

Mietern, die ein Gewerbe in ihrer Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters ausüben, darf gekündigt werden.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen AZ:VIIIZR 165/08 ist es Mietern in einer Privatwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet, Kunden zu empfangen. Im oben genannten Fall ging es um einen Immobilienmakler, der sein Gewerbe in einer Privatwohnung ausübte und dort auch seine Maklerkunden empfing. Der Immobilienmakler hatte seinen Vermieter nicht darüber informiert, dass er sein Maklergeschäft in der Wohnung ausübte. Hierfür brauchte der Makler die Erlaubnis des Vermieters.

Die Richter sahen es als Pflichtverletzung an, dass der Makler seinen Vermieter nicht über die gewerbliche Ausübung seines Berufes in der Wohnung informiert hatte.

Die Richter argumentierten, dass freiberufliche und gewerbliche Arbeiten, die nach außen in Erscheinung treten, vom Vermieter genehmigt werden müssen.

Vermieter können eine gewerbliche Teilnutzung auf Treu und Glauben zuzulassen. Die reguläre Wohnungsnutzung dürfe aber nicht überschritten werden. Diese werde allerdings, sobald der Mieter Mitarbeiter beschäftigt, überschritten.

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei http://www.gratisproben.net/