Samstag, 27. Oktober 2012

Sparen und Verbrauchertips: Kostenlos Tee Warenproben

Sparen und Verbrauchertips: Kostenlos Tee Warenproben: Kostenlos und gratis kann man hier 5 Teesorten aussuchen und online anfordern. www.gratisproben.net/kostenlose-produkte-teeproben

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Sparen und Verbrauchertips: Wirksamer Schutz vor Kälte

Sparen und Verbrauchertips: Wirksamer Schutz vor Kälte: Der nächste Winter kommt bestimmt. Hier einige Tipps, wie man sich gut vor Kälte schützen kann: Ganz wichtig sind warme Füße und ein warmer...

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Sparen und Verbrauchertips: Abwehrkräfte und Immunsystem im Winter stärken

Sparen und Verbrauchertips: Abwehrkräfte und Immunsystem im Winter stärken: Tipps, um Erkältungen vorzubeugen Der Winter und eisige Kälte hat Deutschland voll im Griff. Jetzt ist es besonders wichtig, ein gesundes u...

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Sparen und Verbrauchertips: Äpfel gegen Durchfall

Sparen und Verbrauchertips: Äpfel gegen Durchfall: Äpfel(fein gerieben) gegen Durchfall sind ein gutes Hausmittel . Geriebene Äpfel helfen laut Großmutters Rezept gegen Durchfall, Magen-und ...

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Sparen und Verbrauchertips: Wie wird Tee richtig aufgebrüht?

Sparen und Verbrauchertips: Wie wird Tee richtig aufgebrüht?: Tee richtig aufzubrühen, scheint einfach, doch bei näherem Hinsehen stellt sich die ein oder andere Frage zum Thema: Wie wird Tee richtig au...

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Donnerstag, 25. Oktober 2012

Waschmittel und Haushalts Produkte gratis testen

Produkte für Haushalt und Waschmittel kostenlos testen. Henkel und Fragmutti.de suchen 111 Produkttester, die Lust haben, kostenlos und gratis Waschmittel-und Haushaltsprodukte von Henkel zu testen. Die kostenlose Produktteste Aktion geht noch bis zum 28. Oktober 2012. Bewerben könnt Ihr Euch hier:
www.frag-mutti.de/produkttest

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Dienstag, 16. Oktober 2012

Urteil zu Befristung von Gutscheinen

Gutscheine haben in der Regel eine Gültigkeit von 3 Jahren. Wenn nun eine Firma auf einer Internetplattform herunterladbare Gutscheine anbietet, darf deren Gültigkeit nicht auf ein Jahr begrenzt werden. Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen in seinen AGBs die Gültigkeit der Gutscheine auf ein Jahr festgelegt. Die Befristung der Gutscheine auf ein Jahr verstößt gegen den Grundgedanken einer grundsätzlich dreijährigen Verjährungsfrist und ist als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam. So ein Urteil des Kölner Amtsgerichts vom 04.05.2012 mit dem Aktenzeichen 118 C 48/12. Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net